SEPA-Information - Förderverein Kita Innerer Bühl e.V.

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SEPA-Information

Der Verein

Hinweise zur SEPA-Umstellung des Fördervereins

Sehr geehrtes Mitglied des Fördervereins,

wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 beschlossen. Diese Umstellung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug.

Deutsche Lastschriftverfahren sind dann auf den europäischen Zahlungsverkehr nicht mehr übertragbar. Die Grundlage zukünftiger Lastschriften ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren dabei ein konkretes Fälligkeitsdatum für die Zahlung(en). Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln.

Bisher wurden die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Die Umstellung des Zahlungsverkehrs wurde während der Vorstandssitzung des Fördervereins am 5. März 2013 diskutiert und folgendes beschlossen:

  • Mit dem Zieltermin 1.9.2013 wird der Förderverein seinen Zahlungsverkehr gemäß SEPA-Richtlinien umstellen

  • Dazu werden mit allen Mitgliedern des Fördervereins neue SEPA-Lastschriftmandate vereinbart, Zahlungsweise und Förderbeitrag können dabei neu festgelegt werden

  • Die Fälligkeiten bei vierteljährlicher Zahlungsweise werden auf den 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. festgelegt

  • Die Fälligkeit bei jährlicher Zahlungsweise wird auf den 1.10. festgelegt (bisher 1.1.)

  • Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

  • Über die Fälligkeiten der Zahlungen wird auf der Homepage des Fördervereins informiert (www.fv-innerer-buehl.de)

  • Als Mandatsreferenz wird die Mitgliedsnummer  des Vereinsmitglieds benutzt. Diese wird im Zuge der Umstellung festgelegt.


Künftig werden bei den Einzügen durch den Förderverein folgende Parameter verwendet:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: DE53ZZZ00000235210

  • Mandatsreferenz (diese entspricht der Mitgliedsnummer im Förderverein)




Mit freundlichen Grüßen

Jutta Kirchner                       
Eda Gökcimen

Schatzmeisterin                    1. Vorstand

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